Stand: 24.11.2018

Hinweis:
Das Deutsche Konsulat in Chiang Mai stellt keine Residence Certificates mehr aus !!!
Chiang Mai Immigration
71 Moo 3, Sanambin Road, Suthep, Muang Chiang Mai, Chiang Mai 50200
(Nähe Airport) wieder seit dem 24. September 2018.
Tel: 0 5320 1755
Fax: 0 5327 7510
Investigation Sub-Division Tel: 0 5328 2289
Call Center 1178
Tel. 053 142787
Öffnungszeiten: ab 8.00 -12.00 Uhr bis 13.00 - 16.30 Uhr
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Power of ATTORNEY (Vollmacht)
Behinderte Menschen haben nun bei der Chiang Mai Immigration
eine „PRIORITY LANE“
Visen für Thailand (Übersicht)
Was ist bei der Einreise nach Thailand zu beachten?
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind seit Ende 2016 auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.
Wichtige Hinweise
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.
Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z. B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.